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Gesetzliche Schulungspflicht bei KI-Nutzung

| Dr. Wolfgang Schindler (FA für Bau- und Architektenrecht) | News

Seit 02. Februar 2025 besteht für Planungsbüros, die KI-Systeme anbieten oder nutzen (z.B. ChatGPT) – unabhängig von der Unternehmensgröße – eine Pflicht, ihre Mitarbeitenden zur sog. „KI-Kompetenz“ zu schulen (vgl. dazu Art. 4 EU-Verordnung zur künstlichen Intelligenz). Ziel ist ein verantwortungsvoller und effektiver Umgang mit künstlicher Intelligenz.

 
Konkrete Vorgaben für die Schulungsgestaltung gibt es bislang noch nicht. Auch sind Verstöße aktuell weder mit Bußgeldern noch Strafen belegt, jedoch können Unternehmen möglicherweise haftbar gemacht werden, wenn aufgrund einer fehlenden Schulung Fehler oder Schäden entstehen. Insofern empfiehlt es sich, bereits jetzt ein Schulungskonzept für Mitarbeitende zu entwickeln, die mit solchen KI-Systeme arbeiten.

Spätestens bis zum 2. August 2025 müssen die EU-Mitgliedsstaaten eine nationale Aufsichtsbehörde benennen. In Deutschland wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur zuständige Behörde sein. Erwartet wird, dass bis dahin auch weitere Leitlinien veröffentlicht werden. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.